 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
Gesundheitsmanagement |
|
|
Gesetzliche Grundlagen |
|
|
Die Krankenkassen haben durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 sowie durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) im Jahr 2007 in §§ 20 und 20a,b SGBV wieder einen erweiterten Handlungsrahmen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten:
|
|
|
|
|
|
 |
Dadurch ist es den Krankenkassen möglich, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu unterstützen und den Gesundheitszustand der Versicherten unter deren aktiver Beteiligung zu verbessern. |
 |
Pro Mitarbeiter und Jahr sind 500 Euro steuerlich absetzbar. |
 |
Gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist durch Verhütung frühzeitig entgegenzuwirken, statt sie später kostenintensiv kurieren zu müssen. |
|
 |

|
|
|
Gesundheitsfördernde Maßnahmen |
|
|
Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Dazu gehören gesundheitsgerechte Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung, eine aktive Mitarbeiterbeteiligung, gesundheitsgerechtes Verhalten und Gesundheitsuntersuchungen. Die primären individuellen Präventionsmaßnahmen (20a SGBV ) richten sich auf
|
|
|
|
|
|
 |
gesundheitsschädigende Bewegungsgewohnheiten (z.B. Bewegungsprogramme, Sportaktivitäten), |
 |
übermäßigen Suchtmittelkonsum (z.B. Förderung des Nichtrauchens), |
 |
Mangel- und Fehlernährung (z.B. Reduktion von Übergewicht), |
 |
vor allem aber auch auf arbeitsbedingte psychosoziale Belastungen und Förderung der individuellen Kompetenzen zur Stressbewältigung. |
|
 |

|
|
 |
|
 |