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Gesundheitsmanagement

Gesetzliche Grundlagen

Die Krankenkassen haben durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 sowie durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) im Jahr 2007 in §§ 20 und 20a,b SGBV wieder einen erweiterten Handlungsrahmen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten:

Dadurch ist es den Krankenkassen möglich, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu unterstützen und den Gesundheitszustand der Versicherten unter deren aktiver Beteiligung zu verbessern.

Pro Mitarbeiter und Jahr sind 500 Euro steuerlich absetzbar.

Gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist durch Verhütung frühzeitig entgegenzuwirken, statt sie später kostenintensiv kurieren zu müssen.





Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Dazu gehören gesundheitsgerechte Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung, eine aktive Mitarbeiterbeteiligung, gesundheitsgerechtes Verhalten und Gesundheitsuntersuchungen. Die primären individuellen Präventionsmaßnahmen (20a SGBV ) richten sich auf

gesundheitsschädigende Bewegungsgewohnheiten (z.B. Bewegungsprogramme, Sportaktivitäten),

übermäßigen Suchtmittelkonsum (z.B. Förderung des Nichtrauchens),

Mangel- und Fehlernährung (z.B. Reduktion von Übergewicht),

vor allem aber auch auf arbeitsbedingte psychosoziale Belastungen und Förderung der individuellen Kompetenzen zur Stressbewältigung.